Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Präambel
Für alle geschlossenen Buchungsvereinbarungen (sowohl formell per Booking-Vertrag als auch formlos per E-Mail) zwischen „Musik mit Stephan Herzog“ (im folgenden: Auftragnehmer/AN) und dem Kunden (im folgenden: Auftraggeber/AG) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN. Gilt ebenso für Buchungen die kurzfristig mündlich bzw. telefonisch (auch über Dritte) vereinbart werden. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen werden nur anerkannt, wenn dies explizit schriftlich durch AN erklärt wird.
II. Vertrag / Angebote
Verträge zwischen AN und AG entstehen durch mündliche oder schriftliche (auch per E-Mail geschickte) Annahme eines schriftlich (auch per E-Mail) übersandten Angebotes oder einen schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Alle von AN erstellten Angebote sind freibleibend und haben (sofern nicht anders im Angebot oder dem zugehörigen Anschreiben vermerkt) eine Gültigkeit von 7 Tagen. Anfragen per Mail oder telefonisch sind natürlich kostenlos und unverbindlich. Eine Anzahlung durch AG gilt ebenfalls als verbindliche Buchungsbestätigung für AN und AG!
III. Stornierung einer Buchung / Rücktritt vom Vertrag
III.A. Rücktritt vom Vertrag durch AG:
Tritt AG vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornogebühren an:
Stornierung bis 8 Monate vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
Stornierung bis 4 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Stornierung bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage
Stornierung bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ausnahme hierzu höhere Gewalt oder Unfall, Tod,…. (Nachweise durch schriftlichen notarischen Belege, ect. ...) des Veranstalters!
III.B. Rücktritt vom Vertrag durch AN:
Ein Rücktritt seitens AN ist möglich durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt. In diesem Fall bemüht sich AN um gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen behilflich zu sein. Ein Rücktritt vom Vertrag durch AN hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. Dies gilt ebenso sollte ein TV oder Rundfunk Einsatz entstehen und der/die Musiker können den Auftritt daher nicht wahrnehmen. Rechtzeitige Mitteilung erfolgt vom AN.
III.C. Bei Einschränkung von Reisefreiheit oder Pandemie (beim Veranstaltungsort) zum Zeitpunkt der Veranstaltung: Ein Verschub der Veranstaltung ist dann möglich, auf einen freien zukünftigen Termin von AN nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung, die Anzahlung wird hier berücksichtigt! Ansonsten gilt ausnahmslos III.A.! Sollte die Veranstaltung erneut verschoben oder abgesagt werden, nur mit Rücksprache von AN, Anzahlungen werden dann nicht zurück erstattet!
IV. Haftungsfragen
AG haftet gegenüber AN für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher (auch alkoholisierte Personen) der Veranstaltung an Equipment von AN verursachten Schäden. Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich AG, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens AN verursacht wurde. Falls AN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall-/Stromschwankungen etc.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.
V. Zahlung der Gage / Zahlungsverzug / AKM- GEMA / behördliche Abgaben
Die Zahlung der vereinbarten Gage ist ausschließlich per Barzahlung vor/während/unmittelbar nach der Veranstaltung oder vorab per Banküberweisung auf das genannte Firmenkonto (Zahlungseingang bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung) möglich. Beide Parteien verpflichten sich keine Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben.
Für Auslandsauftritte gilt das Reverse Charge gem. § 19 UstG! Dazu muss unbedingt eine gültige UID bzw. Steuernummer vorhanden sein. Wird auf der Rechnung von AN angegeben. Sämtliche später anfallende Steuern übernimmt ansonsten ausnahmslos der AG!
Bei verspäteten Zahlungen nach dem Auftritt (ab dem 1. Folgetag) verrechnet "Musik mit Stephan Herzog" 10% Verzugszinsen zusätzlich zu der vereinbarten Gage. Bei durchgeführten Veranstaltungen (auch bei Abbruch durch Schlechtwetter, Hitze, zu geringer Besucherzahl , usw. vom AG) ist der Veranstalter AG zu 100% zahlungspflichtig. Sollte die Gage nicht innerhalb einer Woche nach erfolgtem Auftritt bezahlt sein, wird diese nach einer einmaligen Aufforderung von AN über den Rechtsschutz sowie Anwalt von "Musik mit Stephan Herzog" eingefordert. Alle zusätzlichen weiteren Kosten werden dann ausnahmslos von AG getragen!
Eventuell anfallende AKM, GEMA, ect. Gebühren sind ausschließlich von AG zu entrichten und werden direkt an die AKM abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (CD-R). AG obliegt auch die Prüfung, ob die Veranstaltung AKM-pflichtig ist oder nicht.
Mitschnitte von öffentlichen Veranstaltung auf Tonband, DAT, CD, Video, Handy oder anderen diversen Bild- und Tonträgern sowie Veröffentlichungen von Foto´s sind nach Urheberrecht nur nach schriftlicher Genehmigung durch "Musik mit Stephan Herzog" gestattet, dies gilt auch für den AG!
Hochzeiten: Hier entstehen keine AKM & GEMA- Gebühren. Bei Schuldhaften Nichtauftreten erhält der/die Musiker natürlich keine Gage. Alle weiteren behördlichen Abgaben (z.B.: Ausländersteuer) werden vom Veranstalter getragen.
VI. Auf- und Abbau des Equipments
Der Auf- und Abbau der Technik erfolgt (soweit nicht explizit anders vereinbart) direkt vor und nach dem Einsatz. Hierzu muss der Veranstaltungsort sowie der kürzeste Transportweg vom/zum kostenlosen Parkplatz für AN frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weite Transportwege etc.) sind vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Ansonsten müssen zwei Helfer (Nüchtern) vom Veranstalter gestellt werden. AG sorgt für genügend abgesicherte Stromanschlüsse (in der Regel reicht eine “normale” 220V Steckdose) Bühne als Solokünstler: 2x2 oder 1,5 x 3 Meter. Bühne für Duo: 2x 3 oder 1,5 x 4 Meter inkl. regensicherer Überdachung bei Freiluftveranstaltungen.
VII. Auftritt
Der Veranstalter verpflichtet sich für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Sollte sich durch diverse Einlagen der Gäste (Hochzeiten, Feiern, usw., …) der Auftritt verzögern, verlängert sich nicht die Spielzeit nach hinten, als Auftritts Ende gilt der vereinbarte Zeitpunkt, ansonsten gilt die Verlängerungsstunde auf Wunsch des Veranstalters. Sollte auf Wunsch des Veranstalters der Auftritt früher beginnen wird die Verlängerungsstunde fällig, falls bis zum vereinbarten Auftrittsende gespielt wird.
Bei Auftritten mit mehr als 1,5 Stunden Heimreise beziehungsweise über 100 Kilometer, stellt der Veranstalter ein kostenloses Zimmer mit Frühstück in einem Hotel (mind. *** - keine Privatunterkunft) zur Verfügung in direkter Nähe des Veranstaltungsortes.
VIII. Sonstiges
Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Mündlicher Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Mails und schriftliche Anliegen nur nach Rückbestätigung bzw. Zusage von "Musik mit Stephan Herzog".
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden dann nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert. Mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail geht AG gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von AN einen rechtsverbindlichen Vertag mit AN ein.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist A- 5700 Zell am See.
Es gilt ausnahmslos das Österreichische Recht!
AGB Stand per 01.10.2020